Vermutlich kräftige Mindestlohnerhöhung Anfang 2024

  • Deutliche Mindestlohnerhöhung für 2024 angekündigt
  • Mindestlohnkommission wird Vorschlag im machen
  • Erhöhung begründet durch hohe und Tariferhöhungen
  • Bundesaufträge nur noch an tarifbezahlende Firmen vergeben
  • Gesetzentwurf zur Tariftreue soll bis Juni vorgelegt werden
  • Neues Gesetz geplant für 1. Januar 2024 in Kraft
  • Kontrollen zur Vermeidung von Dumpinglöhnen
  • Teurere öffentliche Aufträge gerechtfertigt für bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne

Berlin () – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigt für 2024 eine deutliche Mindestlohnerhöhung an. Heil sagte der “Bild am Sonntag”: “Ich rechne mit einer deutlichen Steigerung.”

Die Mindestlohnkommission werde ihm im Sommer einen Vorschlag machen. Heil begründete eine spürbare Erhöhung des Mindestlohn mit der hohen Inflation und ordentlichen Tariferhöhungen, die sich bei der Festlegung des Mindestlohns niederschlagen würden. Zudem kündigte der SPD-Politiker an, dass Aufträge des Bundes künftig nur noch an Firmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Heil sagte: “Bis Juni werde ich mit Wirtschaftsminister Robert Habeck einen Gesetzentwurf vorlegen, der im Bund die Tariftreue vorschreibt.”

Wenn der Bund Bauarbeiten in Auftrag gebe, Reinigungstätigkeiten vergeben würden oder eine Veranstaltung organisiert werde, dann dürften die Aufträge nur an Firmen vergeben werden, die den Tarifvertrag einhalten. “Die Auftragnehmer des Bundes müssen ihren Mitarbeitern alle Regelungen des Branchentarifvertrags gewähren – von Lohnhöhe über Zulagen und bis Weihnachtsgeld. Wenn wir als Staat Steuergeld ausgeben, dann dürfen davon nicht länger Unternehmer profitieren, die ihre Leute nicht ordentlich bezahlen”, so Heil. Das Gesetz solle, “wenn alles im Bundestag gut läuft”, zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Mit Kontrollen soll verhindert werden, dass Unternehmer doch Dumpinglöhne . Heil: “Die müssen ihre Tariftreue unbürokratisch versichern. Aber natürlich gibt es Kontrollen. Wenn da jemand auffliegt, dann wird ihm der Auftrag entzogen und ihm drohen Rückzahlungsforderungen. Außerdem wird er für weitere öffentliche Aufträge gesperrt.”

Dass öffentliche Aufträge dadurch teurer würden, ist laut Heil gerechtfertigt. “Billig kann auch teuer sein. Denn wenn man Aufträge an die Billigsten vergibt, werden sie nicht immer am besten ausgeführt. Einige haben in unserem Land den Respekt vor harter Arbeit verloren.”

Ihm gehe es um “faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen”.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station

Vermutlich kräftige Mindestlohnerhöhung Anfang 2024

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