- Widerstand gegen Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus eigenen politischen Reihen
- Kritik an Befreiung für Menschen ab 80 Jahren bei Anforderungen für Heizungsumrüstung
- Forderung nach Befreiung ab Renteneintritt statt konkretes Alter
- Hinweis auf finanzielle Schwierigkeiten für Rentner bei Heizungsumrüstung
- Pläne sehen Verbot neuer fossil betriebener Gas- und Ölheizungen ab 2022 vor
- Ausnahme für Immobilienbesitzer über 80 Jahre bei defekter Gasheizung
Berlin () – Wenige Tage nach der Einigung innerhalb der Bundesregierung auf einen gemeinsamen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regt sich Widerstand aus den eigenen Reihen. “Die Befreiung von Menschen erst ab 80 Jahren ist vollkommen willkürlich und lässt viele Menschen außen vor, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen”, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, der “Welt” (Mittwochausgabe).
Er forderte daher, dass die Befreiung nicht an ein konkretes Alter gekoppelt wird, sondern an den Renteneintritt. Der 62-jährige Bundestagsabgeordnete wies darauf hin, dass Menschen im Ruhestand häufig keine Kredite mehr von Banken bekommen oder deutlich schlechtere Konditionen akzeptieren müssen, um die Anfangsinvestition für eine Heizungsumrüstung zu stemmen. Es sei “illusorisch”, die gesamten Kosten für den Kauf einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizung, die die Vorgabe erfüllt, 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen, durch Subventionen abfedern zu wollen. Hierzu fehle im Bundeshaushalt schlicht das Geld.
“Wenn jemand nach einem erfüllten Erwerbsleben in die Rente wechselt, haben die Menschen einen planbaren Lebensabend mehr als verdient”, sagte Houben. “Das gebietet allein der Respekt vor der Lebensleistung.” Der Entwurf für das neue GEG sieht ein weitgehendes Verbot neuer fossil betriebener Gas- und Ölheizungen ab dem kommenden Jahr vor und soll nur in einem engen Rahmen Ausnahmen von dieser Regel zulassen. Eine dieser Ausnahmen soll für Immobilienbesitzer über 80 Jahre gelten.
Sie sollen, wenn ihre bisherige Gasheizung kaputtgeht, von der Pflicht befreit werden, künftig mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu heizen.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Heizungsrohre |
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