Justizminister will Infektionsschutzgesetz überarbeiten

  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädiert für grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes
  • Buschmann möchte, dass die Bundesregierung das Gesetz mit wissenschaftlicher Expertise nochmals ansieht
  • Im Herbst 2021 kündigte die Ampel eine “grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes” an
  • Expertengremium sah “erheblichen Reformbedarf” für das Gesetz als Rechtsgrundlage der Pandemiebekämpfung
  • Vorschlag für Befugnisnormen für alle Krankheitserreger und klare Schwellen für Grundrechtseingriffe
  • Union fordert ebenfalls Handeln der Bundesregierung zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes

() – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädiert für eine grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes. “Gerade jetzt, wo wir endlich aus dem Krisen-Modus heraus sind, werbe ich dafür, dass wir als Bundesregierung uns mit kühlem Kopf und wissenschaftlicher Expertise das Infektionsschutzgesetz in dieser Wahlperiode nochmals ansehen – so wie wir das in Aussicht gestellt hatten”, sagte Buschmann der “Welt am Sonntag”.


Außerdem sagte der Minister: “Es ist gut, dass Anfang April die letzten bundesweiten -Regeln auslaufen. Die massiven Eingriffe in die Grundrechte waren die Ausnahme in der Pandemie – Freiheit ist nun wieder die Regel.” Die Ampel hatte im Herbst 2021 angekündigt, eine “grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes” anzustreben. Ein Expertengremium, das von Bundesregierung und Bundestag eingesetzt worden war, kam im 2021 zu dem Schluss, dass für das Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage der Pandemiebekämpfung “erheblicher Reformbedarf” bestehe.

Um für die nächste Pandemie gewappnet zu sein, sollten Befugnisnormen geschaffen werden, “die nicht nur auf SARS-CoV-2 zugeschnitten sind, sondern für alle Krankheitserreger gelten”. Auch plädierten die dafür, klare Schwellen für Grundrechtseingriffe festzulegen. Umgesetzt wurde das bislang nicht. Die Union forderte die Bundesregierung auch zum Handeln auf.

“Mit Ablauf des 7. April fallen auch die letzten Regelungen im Infektionsschutzgesetz weg, die als besondere Rechtsgrundlagen zum Handeln ermächtigen. Daraus folgt, dass wir zukünftigen Epidemien im Wesentlichen mit dem gleichen rechtlichen Rüstzeug gegenüberstehen wie zu Beginn der Corona-Pandemie”, kritisierte der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) in der “Welt am Sonntag”. “Klar war und ist jedoch allen Beteiligten, dass das Infektionsschutzgesetz nach den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie einer grundlegenden Überarbeitung bedarf, um in ähnlichen Szenarien schnell, effektiv und rechtssicher reagieren zu können.” Trotz der Ankündigung der Ampelparteien, grundlegende Reformen beim Infektionsschutzgesetz voranzubringen, sei “bis zum heutigen Tage” nichts geschehen.

Das vollständige Zitat von Marco Buschmann (FDP): “Es ist gut, dass Anfang April die letzten bundesweiten Corona-Regeln auslaufen. Die massiven Eingriffe in die Grundrechte waren die Ausnahme in der Pandemie – Freiheit ist nun wieder die Regel. Gerade jetzt, wo wir endlich aus dem Krisen-Modus heraus sind, werbe ich dafür, dass wir als Bundesregierung uns mit kühlem Kopf und wissenschaftlicher Expertise das Infektionsschutzgesetz in dieser Wahlperiode nochmals ansehen – so wie wir das in Aussicht gestellt hatten.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Marco Buschmann

Justizminister will Infektionsschutzgesetz überarbeiten

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)