Gasheizung ab 2024 nur bei "Transformationsplan" des Netzbetreibers

  • Bundesfinanzministerium bestätigt für Gasheizungen ab 2024
  • Gasbetrieb maximal bis 2035 erlaubt
  • Netzbetreiber müssen Transformationsplan zu Wasserstoffversorgung vorlegen
  • Lieferverträge erst ab 2035 notwendig
  • Entscheidung über zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung nach Ausfall einer Gasetagenheizung binnen drei Jahren
  • Zehn Jahre für Umsetzung der Wärmeversorgungsumstellung

() – Das Bundesfinanzministerium hat Pläne bestätigt, dass die ab dem Jahr 2024 eingebauten Gasheizungen nur noch bis maximal 2035 mit Gas betrieben werden dürfen – und das auch nur, wenn der Netzbetreiber einen “Transformationsplan” zu einer Wasserstoffversorgung vorlegt. Solche Pläne seien in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen, verlautete am Samstagnachmittag aus Ministeriumskreisen.

Lieferverträge müssten entgegen früheren Entwürfen nicht bereits beim Einbau der Heizung bestehen, “sondern erst etwa ab 2035”, wie es wörtlich in einer Stellungnahme hieß, die der vorliegt. Laut Einigung der Ampel- muss zudem beim Austausch einer Gasetagenheizung künftig nach Ausfall eines Gerätes binnen drei Jahren entschieden werden, ob auf eine zentrale Wärmeversorgung umgestellt werden soll oder weiterhin ein dezentrales System verfolgt wird. Anschließend stünden zehn Jahre zur Umsetzung zur Verfügung – so lange dürfen also dann noch Gasgeräte maximal weiterbetrieben werden. Der bisherige Entwurf sah vor, dass bei Ausfall der ersten Gasetagenheizung binnen sechs Jahren eine zentrale Wärmeversorgung des Gebäudes hergestellt werden muss.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gas-Straßenkappe

Gasheizung ab 2024 nur bei "Transformationsplan" des Netzbetreibers

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH