- Bundesregierung erzielt Einigung beim Gebäudeenergiegesetz
- Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor 2002 eingezogen sind, vom Heizungsaustausch ausgenommen
- Intakte Öl- oder Gasheizungen, jünger als 30 Jahre alt, müssen nicht getauscht werden
- Gasheizungen erlaubt, sofern sie mit grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden können
Berlin () – Die Bundesregierung hat bei dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz eine Einigung erzielt. Das haben Finanzminister Christian Lindner (FDP) und die neben Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zuständige Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) am Freitag auf Twitter bestätigt.
“Wir haben uns darauf geeinigt, Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor 2002 eingezogen sind, vom Heizungsaustausch auszunehmen. Für alle anderen gilt: Intakte Öl- oder Gasheizungen, jünger als 30 Jahre alt, müssen nicht getauscht werden”, so Geywitz. Neben Heizoptionen, die zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, soll künftig auch der Einbau von Gasheizungen erlaubt sein, sofern sie mit grünem – also durch Elekrolyse gewonnenem – oder blauem Wasserstoff betrieben werden können. Blauer Wasserstoff wird aus Erdgas hergestellt; das dabei anfallende CO2 wird abgeschieden und energieintensiv im Untergrund verpresst (CCS).
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Gasheizung |
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