- Bisherige Pläne zur Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen werden von betroffenen Ländern einhellig abgelehnt
- 14 Bundesländer zahlen jährlich Staatsleistungen in Höhe von mehr als 600 Millionen Euro an die beiden Kirchen
- Ampel-Koalition will Verfassungsauftrag zur Ablösung dieser Zahlungen umsetzen
- Länder lehnen vorgeschlagene Einmalzahlung in Höhe eines Vielfachen eines Jahresbetrags ab
- Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei betont Bedeutung des “förderlichen Miteinanders von Staat und Kirche”
Berlin () – Die bisherigen Pläne der Regierungskoalition zur Ablösung der jährlichen millionenschweren Staatsleistungen an die Kirchen werden von den betroffenen Ländern einhellig abgelehnt. “Alle 14 betroffenen Bundesländer sich einig, dass auf den aktuellen Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen kein Segen liegt”, sagte der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, der “Welt” (Samstagausgabe).
Niedersachsen hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidenten-Konferenz inne. Deren Haltung zu dem Thema soll Ministerpräsident Stephan Weil in dieser Woche Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) in einem Telefonat dargelegt haben. Jährlich zahlen 14 Bundesländer – Bremen und Hamburg sind nicht dabei – aus den allgemeinen Haushalten auf der Basis jahrhundertealter Verträge Staatsleistungen in Höhe von zuletzt insgesamt mehr als 600 Millionen Euro an die beiden Kirchen. Den Verfassungsauftrag zur Ablösung dieser Zahlungen will die Ampel-Koalition nun umsetzen.
Modalitäten dafür wurden in den vergangenen Monaten in mehreren Gesprächsrunden von Kirchen- und Ländervertretern sowie Juristen im Bundesinnenministerium diskutiert. Bei diesen Runden ergab sich eine Präferenz dafür, dass die Länder für eine Beendigung die jährlichen Leistungen noch für einige Zeit fortsetzen und zudem eine Einmalzahlung in Höhe eines Vielfachen eines Jahresbetrags leisten sollten. Diese Einmalzahlung lehnen die Länder laut dem Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei ab: “Zum einen wäre eine Ablösung in Höhe eines 17- oder 18-Fachen der jährlichen Beträge auch als Ratenzahlungen nicht finanzierbar”, sagte Milke. “Dies gilt erst recht in Zeiten vieler zusätzlicher finanzieller Verpflichtungen der Länderhaushalte.”
Zum anderen könnten die Länder keinerlei Interesse daran haben, “das bewährt gute Verhältnis zu den Kirchen mit Finanzdiskussionen zu belasten”, sagte Milke weiter. Beide Konfessionen leisteten “vielerorts Großartiges im Sozialen und im Bildungsbereich”, insbesondere mit ihren Kitas. “Das förderliche Miteinander von Staat und Kirche sollte unbedingt erhalten bleiben”, so der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Frauenkirche in München |
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