Europäische Kommission will Digitalisierung im Gesellschaftsrecht vorantreiben Neue Richtlinie soll Geschäftstätigkeit grenzüberschreitender Unternehmen erleichtern Transparenz durch Informationen über Unternehmen auf EU-Ebene verbessern Bürokratieabbau: Unternehmen sollen bei Eröffnung einer Zweigniederlassung in anderem EU-Staat nicht erneut erfasst werden Datenaustausch über System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) EU-Gesellschaftszertifikat und digitale EU-Vollmacht in allen EU-Sprachen geplant Verzicht auf überflüssige Formalitäten wie beglaubigte Übersetzungen Potentielle Einsparung von 437 Millionen Euro Verwaltungskosten jährlich Vorschlag wird vom Europäischen Parlament und Rat erörtert
Brüssel () – Die Europäische Kommission will die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht vorantreiben. Mit einer neuen Richtlinie soll die Geschäftstätigkeit grenzüberschreitend tätiger Unternehmen erleichtert und die Transparenz gestärkt werden, indem mehr Informationen über Unternehmen auf EU-Ebene öffentlich zugänglich gemacht werden.
Zum Abbau von Bürokratie sieht der Vorschlag vor, dass Unternehmen, die in einem anderen europäischen Staat eine Zweigniederlassung eröffnen wollen, nicht erneut erfasst werden sollen. Die benötigten Informationen sollen hierbei über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) ausgetauscht werden können. Ebenso soll ein EU-Gesellschaftszertifikat mit grundlegenden Informationen über Unternehmen in allen EU-Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll eine mehrsprachige Standardvorlage für eine digitale EU-Vollmacht, mit der eine Person zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat ermächtigt werden kann, bereitgestellt werden. Abschließend sollen überflüssige Formalitäten, wie etwa die Notwendigkeit von beglaubigten Übersetzungen von Unternehmensdokumenten entfallen. Durch die neue Richtlinie sollen laut Kommission jährlich etwa 437 Millionen Euro Verwaltungskosten gespart werden. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.
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Bildhinweis: | EU-Kommission in Brüssel |
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