Kabinett will Pässe künftig per Post zuschicken lassen

– Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Passwesens im Bundeskabinett beschlossen
– Zukünftig können Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel zugeschickt werden
– Neu zuständige Behörden können nach Umzügen ohne Zeitverzug auf gespeicherte Daten zugreifen
– Mindestalter für Online-Ausweisnutzung soll von 16 auf 13 Jahre gesenkt werden
– Pass- und Personalausweisbehörden sollen Fotoabruf für Sicherheitsbehörden ermöglichen
– Kinderreisepass soll abgeschafft werden; ab 1. Januar 2024 nur noch elektronischer Reisepass für

() – Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Passwesens geeinigt. Demnach sollen Bürger beantragte Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel künftig nicht mehr auf dem Bürgeramt abholen müssen, sondern zugeschickt bekommen können.


Zudem sollen nach Umzügen neu zuständige Behörden ohne Zeitverzug auf die zuvor gespeicherten Daten zugreifen können. Das Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises soll nach den Plänen des Innenministeriums von 16 auf 13 Jahre gesenkt werden. Begründet wird dies damit, dass eine sichere erhalten sollen, um soziale Medien nutzen zu können. Pass- und Personalausweisbehörden sollen außerdem verpflichtet werden, den Abruf des Fotos für Sicherheitsbehörden zu jeder Zeit zu ermöglichen.

Der ein Jahr gültige Kinderreisepass soll abgeschafft werden. Ab dem 1. Januar 2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass beantragen können. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erhofft sich von dem Gesetz schnellere Verfahren. “Behördengänge reduzieren wir auf ein Minimum, die Ummeldung nach einem Umzug wird einfacher”, sagte Faeser.

“Durch schnellere Identitätsfeststellungen stärken wir außerdem die der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Reisepass

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