Buschmann hält Sanierungszwang für Verstoß gegen Grundrechte

() – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält den von der EU geplanten Sanierungszwang für Gebäude für verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar. “Mit dem Sanierungszwang nach der EU-Gebäuderichtlinie droht der nächste Kostenhammer”, sagte er der “Bild” (Montagsausgabe).

“Ich halte das für einen schwer zu rechtfertigenden Eingriff in das Eigentumsrecht, das ja auch von der Grundrechte-Charta der EU geschützt wird.” Seit Jahren werde Wohneigentum in immer teurer: Die sollte hier nicht weiter Knüppel zwischen die Beine werfen, wenn “fleißige Bürger” sich im Leben etwas aufbauen wollten, sagte Buschmann der “Bild”. Dabei sei der Staat selbst ein großer Preistreiber – sei es durch immer höhere Baustandards oder die Erhöhungen der Grunderwerbsteuer. “So kann es nicht weitergehen.”

Für viele und ganze sei eine eigene Immobilie nicht nur Teil des persönlichen Lebensglücks, sondern auch wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gerüstbau für Wärmedämmung

Buschmann hält Sanierungszwang für Verstoß gegen Grundrechte

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