München () – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) fordert von der Bundesregierung mehr Einsatz gegen Lieferprobleme bei Arzneimitteln. “Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittellieferengpässen enthält leider nur punktuelle Maßnahmen”, sagte Holetschek am Sonntag.
Notwendig sei aber ein Konzept mit “pragmatischen und unbürokratischen Lösungen” zur Bekämpfung von Liefer- und Versorgungsengpässen. Gemeinsam mit der bayerischen “Taskforce Arzneimittelversorgung” schlage die Landesregierung ein solches Konzept vor. Unter anderem müssten dabei die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung verbessert werden, so Holetschek. “Es ist essentiell, dass wieder mehr versorgungskritische Arzneimittel in Europa oder Deutschland produziert werden.”
Dazu müssten die Rahmenbedingungen für die Herstellung und Lieferung insbesondere generischer Arzneimittel verbessert werden. “Notwendig sind Reformen der Rabattverträge und Festbeträge.” Zudem müssten die Regelungen zum Inflationsausgleich und die Retaxationsregelungen für Arzneimittel, die von Liefer- und Versorgungsengpässen betroffen sind, überprüft werden, fügte der CSU-Politiker hinzu. Die Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln könne außerdem auch durch “Vorhaltemaßnahmen” gesichert werden.
“Zwar sind nach den Vorgaben des Arzneimittelrechts pharmazeutische Unternehmen und der Großhandel verpflichtet, eine angemessene Bereitstellung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Aber wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder gesehen, dass das System hier an seine Grenzen stößt.” Angesichts zunehmender Lieferengpässe sei zu prüfen, ob eine weitergehende, zentrale Bevorratungsstrategie “sinnvoll, möglich und finanzierbar” sei, so der Minister. Die weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen die Einrichtung von Frühwarnsystemen sowie einen Abbau von Bürokratie.
“Viele der bisherigen Regelungen sind kaum zur Bewältigung von Liefer- und Versorgungsengpässen geeignet”, sagte Holetschek. Es müssten “praxisnahe Verfahren” ermöglicht werden. “Dazu bedarf es Gesetzesänderungen im SGB V und im Arzneimittelrecht.”
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