EVG lehnt Tarifangebot der Bahn ab

() – In der Tarifrunde bei der Deutschen Bahn hat die Eisenbahngewerkschaft EVG das erste Arbeitgeber-Angebot abgelehnt. “Das , das uns am späten Dienstagabend endlich vorgelegt worden ist, verdient den Namen Angebot nicht”, sagte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch am Mittwoch.

Das Unternehmen provoziere mit “nicht annehmbaren Vorschlägen”. Die EVG kritisierte beispielsweise, dass der sogenannte “Bahn-Mindestlohn” in Höhe von 13 frühestens im August 2024 wirksam werden solle. Der Stundenlohn für die betroffenen Kollegen betrage zu Beginn der eigentlichen Tarifverhandlungen in der Lohntabelle nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Euro. Das sei eine der Grundvoraussetzungen, um in Verhandlungen einzutreten, gewesen, “weil alle zu vereinbarenden Lohnerhöhungen sonst angerechnet und für die Betroffenen nur eingeschränkt wirksam werden würden”, so der Gewerkschafter weiter.

Ferner wolle die Bahn in manchen Bereichen das Niveau bestehender Tarifverträge unterschreiten. Über Warnstreiks werde frühestens am 23. März entschieden, so Loroch. Die Bahn trage mit ihrem “unangemessenen Verhalten” dazu bei, dass Warnstreiks “unausweichlich” würden. Die Bahn kritisierte unterdessen die Ablehnung des Angebots.

Diese Entscheidung sei “nicht nachvollziehbar”, hieß es in einer Mittelung des Unternehmens. “Wir sind einen großen Schritt auf die EVG zugegangen”, sagte DB‑Personalvorstand Martin Seiler am Mittwoch. Im Sinne der Mitarbeiter und brauche es eine “zügige und tragfähige Lösung”. Das Angebot biete eine “schnelle finanzielle Entlastung” mit einer “starken sozialen Komponente”.

Bei der zweiten Verhandlungsrunde habe eine “konstruktive Atmosphäre” geherrscht. Die Deutsche Bahn sei “jederzeit bereit”, die Verhandlungen fortzusetzen, so Seiler. Bisher gab es in dem Tarifkonflikt zwei Verhandlungsrunden. Der nächste Termin ist für Ende April angesetzt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Zugschaffner am Bahnsteig

EVG lehnt Tarifangebot der Bahn ab

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