Rosneft verliert vor Bundesverwaltungsgericht

() – Der russische Energiekonzern Rosneft muss die Treuhandverwaltung über sein deutsches dulden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am 16. September des vergangenen Jahres die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft und RN Refining & Marketing sowie deren Anteile an den Raffinerien PCK in Schwedt unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Dagegen hatte der russische Mutterkonzern geklagt. Bei dem Vorgang hatte sich das Ministerium auf das Energiesicherungsgesetz berufen. Ferner wurde angeführt, man wolle verhindern, dass „Dienstleistungen gegenüber den mit Verbindungen zu “ abgelehnt würden.

Die Klägerseite hatte den Abzug von Kapital bestritten.

Rosneft verliert vor Bundesverwaltungsgericht

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Bildhinweis: Raffinerie PCK in Schwedt