Bundesländer gehen unterschiedlich mit dem Gendern in Schulen um

Berlin () – Die Bundesländer haben völlig unterschiedliche Vorgaben für Schulen und Verwaltung beim Gendern durch Sonderzeichen im Wortinneren. Das ergab eine Umfrage des “Redaktionsnetzwerks ” bei den Kultus- und Bildungsministerien.

Demnach ist es in drei Bundesländern (, Sachsen und Sachsen-Anhalt) verboten, im Bemühen um eine inklusive Schreibweise Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Genderstern und Unterstrich zu benutzen. Zwei Bundesländer ( und ) gendern in ihrer Außenkommunikation und in der Schule mit Doppelpunkt. Die restlichen elf Bundesländer verwenden in der Verwaltung die Doppelnennung von weiblicher und männlicher Form oder Substantivierungen. In der Schule wird ebenfalls nicht mit Sonderzeichen im Schriftverkehr gegendert, ein explizites Verbot gibt es aber auch nicht.

CSU-Generalsekretär Martin Huber forderte, dass sich Bildungseinrichtungen und staatliche Behörden an die Vorgaben des Deutschen Rechtschreibrats halten. “Insbesondere staatliche Einrichtungen, Schulen und Universitäten sollten sich an die geltende deutsche Rechtschreibung halten, die auch der Rat für deutsche Rechtschreibung erneut bekräftigt. Diese Entscheidung begrüße ich”, sagte der CSU-Politiker dem RND. Allerdings: Der Rat für deutsche Rechtschreibung ließ am Freitag eine eindeutige Positionierung weiter offen. Er stufte Sonderzeichen im Wortinneren nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie ein, führte aber zugleich in einer neuen Ergänzung zum Thema Sonderzeichen das Gendern im Wortinneren – Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen – auf.

2021 bekräftigte der Rat seine Auffassung, “allen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen”. Huber sagte nun: “Jeder soll reden, wie er will, eine Pflicht zum Gendern und woke Sprachregelungen lehnen wir ab.” In Bayern werde es keine Pflicht zum Gendern geben.

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Bildhinweis: Räume für Deutsch-Unterricht

Bundesländer gehen unterschiedlich mit dem Gendern in Schulen um

Zusammenfassung

  • Unterschiedliche Vorgaben in Bundesländern für Schulen und Verwaltung beim Gendern durch Sonderzeichen
  • In drei Bundesländern (Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt) ist die Verwendung von Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Genderstern und Unterstrich verboten
  • Zwei Bundesländer (Saarland und Bremen) gendern mit Doppelpunkt in Außenkommunikation und Schule
  • Elf Bundesländer verwenden Doppelnennung von weiblicher und männlicher Form oder Substantivierungen in der Verwaltung
  • In Schulen wird nicht mit Sonderzeichen im Schriftverkehr gegendert, aber auch kein explizites Verbot
  • CSU-Generalsekretär Martin Huber fordert Einhaltung der Vorgaben des Deutschen Rechtschreibrats
  • Rat für deutsche Rechtschreibung lässt eindeutige Positionierung weiter offen, führt aber Gendern im Wortinneren auf
  • 2021 bekräftigte der Rat, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll
  • Huber: “Jeder soll reden, wie er will, eine Pflicht zum Gendern und woke Sprachregelungen lehnen wir ab.”
  • Bayern plant keine Pflicht zum Gendern

Fazit

Die Bundesländer haben ungleiche Vorgaben für Gendern durch Sonderzeichen in Schulen und Verwaltungen. Drei Bundesländer verbieten Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Genderstern und Unterstrich, während zwei Bundesländer den Doppelpunkt verwenden und die restlichen 11 meist Doppelnennungen oder Substantivierungen nutzen. Der CSU-Generalsekretär Martin Huber fordert, dass sich Bildungseinrichtungen und staatliche Behörden an die Vorgaben des Deutschen Rechtschreibrats halten.

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