Krankenkassen begrüßen Start von "Blankoverordnung" in Ergotherapie

() – Krankenkassen begrüßen den Start der sogenannten “Blankoverordnung” in der Ergotherapie, wonach die Behandlungsentscheidungen von Ärzten an Therapeuten übergeben werden.


Ab sofort könnten Ergotherapeuten selbst entscheiden, wie die Therapie für ihre Patienten am besten sei, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Die Blankoverordnung ermögliche den Versicherten eine individuellere und bedarfsgerechtere Therapie. Damit werde sie die Versorgung der Patienten verbessern.

Die Blankoverordnung wurde zum 1. April eingeführt. Die Ergotherapie ist der erste Bereich der Gesundheitsversorgung mit dem neuen . Zwar müssen weiterhin Ärzte die Diagnose stellen, in der Folge bestimmen aber die Therapeuten über Art, Dauer und Frequenz der Behandlung.

Die Blankoverordnung wird zunächst bei wahnhaften und affektiven Störungen, Demenz oder Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten zur Anwendung kommen. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit bis zu 570.000 Fällen pro Jahr. Damit käme dann jede fünfte Ergotherapie weitgehend ohne Arzt aus.

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