Kündigung von Krankenhauspersonal wegen Impfweigerung rechtens

– Medizinischen Fachangestellten kann gekündigt werden, wenn sie sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen
– Bundesarbeitsgericht hat entsprechend entschieden
– Nicht geimpfte medizinische Fachangestellte hatte gegen Krankenhausbetreiber geklagt
– Kündigung nicht gegen Maßregelungsverbot, Motiv zum Schutz von Patienten und Belegschaft
– Rechtliche Bedeutunglosigkeit der Kündigung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht

() – Medizinischen Fachangestellten darf gekündigt werden, wenn sich diese nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, wie es am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Eine nicht geimpfte medizinische Fachangestellte hatte gegen einen Krankenhausbetreiber geklagt, der ihr noch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht gekündigt hatte, nachdem sich diese nicht impfen lassen wollte. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts urteilte nun, das Berufungsgericht habe zutreffend angenommen, dass die Kündigung nicht gegen das Maßregelungsverbot verstoße. Das wesentliche Motiv für die Kündigung sei nicht die Weigerung der Klägerin gewesen, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal. Dabei sei es rechtlich ohne Bedeutung, dass die Kündigung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht erklärt worden ist, hieß es.

Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestünden keine Bedenken an der Wirksamkeit der Kündigung.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Impfung

Kündigung von Krankenhauspersonal wegen Impfweigerung rechtens

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)