Verfassungsschutz bleibt "unverändert" bei Einschätzung zur AfD

() – Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, bleibt auch nach dem Abschluss der AfD-Europawahlversammlung “unverändert” bei seiner Einschätzung zu der . “In einer Reihe von Äußerungen kommt ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck, etwa in dem der `Große Austausch` beschworen wird”, sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio.

“Solche Äußerungen bieten Anhaltspunkte dafür, dass hier die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für bestimmte Bevölkerungsgruppen infrage gestellt wird.” Ähnlich hatte Haldenwang sich bereits nach dem ersten Versammlungswochenende geäußert. Die AfD war dagegen gerichtlich vorgegangen und wollte laut Haldenwang verhindern, dass er sich aktuell und in über die Partei und die Europawahlversammlung äußert. Er hatte daraufhin gegenüber dem Kölner Verwaltungsgericht für die Dauer der Versammlung eine Stillhaltezusage abgegeben: “Bei der Abgabe einer Stillhaltezusage handelt es sich um ein übliches Vorgehen in derartigen Eilverfahren, um dem Gericht hinreichend Zeit für eine sachgerechte Prüfung und Entscheidung zu geben.” Haldenwang spricht außerdem davon, durch das Informieren der Öffentlichkeit seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.

“Dies dient als Mittel einer wehrhaften Demokratie dem Zweck, die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Verhaltensweisen zu unterrichten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. So kann solchen Bestrebungen rechtzeitig im Wege gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzung begegnet werden”, sagte Haldenwang. An den vergangenen zwei Wochenenden hatte die AfD in ihre Kandidaten für die Europawahl bestimmt. Vor einer Woche hatte sich Haldenwang in seiner Einschätzung bestätigt gesehen, dass innerhalb der Partei starke verfassungsfeindliche Strömungen bestehen, deren Einfluss weiter zunehme.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bearbeitet die AfD als sogenannten rechtsextremistischen Verdachtsfall.

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Bildhinweis: AfD-Europawahlversammlung am 05.08.2023

Verfassungsschutz bleibt "unverändert" bei Einschätzung zur AfD

Zusammenfassung

– Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, bleibt bei seiner AfD-Einschätzung trotz abgeschlossener Europawahlversammlung.
– Er sieht in Äußerungen Anhaltspunkte, dass Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für bestimmte Bevölkerungsgruppen infrage gestellt wird.
– AfD wollte per Gericht verhindern, dass Haldenwang sich über Partei und Europawahlversammlung äußert.
– Haldenwang hat vor Kölner Verwaltungsgericht Stillhaltezusage abgegeben.
– Er sieht Informieren der Öffentlichkeit als seinen gesetzlichen Auftrag und Mittel einer wehrhaften Demokratie.
– BfV bearbeitet AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Fazit

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, bleibt bei seiner Einschätzung zur AfD und bekräftigt weiterhin, dass es Anhaltspunkte für die Infragestellung der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für bestimmte Bevölkerungsgruppen gibt. Er betonte, dass er durch das Informieren der Öffentlichkeit seinem gesetzlichen Auftrag nachkomme und das Vorgehen Teil einer wehrhaften Demokratie sei. Die AfD war zuvor gerichtlich gegen Haldenwang vorgegangen und wollte verhindern, dass er sich über die Partei äußert.

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