CSU-Landesgruppe legt Entwurf für "Regierungsprogramm" vor

() – Die CSU-Landesgruppe im will auf ihrer an diesem Wochenende anstehenden Jahresauftakt-Klausur im bayerischen Kloster Seeon den Entwurf für ein “Regierungsprogramm” beschließen. Kern des Konzepts, über das die “Welt am Sonntag” berichtet, ist eine Liste mit den “bürgerliche Wohlstands-Projekten”, die die CSU unmittelbar umsetzen möchte, wenn die Union das Kanzleramt zurückerlangt hat.


Aufgeführt werden auch “Ampel-Ideologieprojekte”, die die Christsozialen in Regierungsverantwortung sofort wieder rückgängig machen wollen. Zurückdrehen will die CSU das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), das von der Ampel eingeführte Bürgergeld, die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke, die Schaffung von 5.000 neuen Verwaltungsstellen für die Kindergrundsicherung sowie die von der beschlossenen Maßnahmen zur schnelleren Einbürgerung. Auch das Selbstbestimmungsgesetz, das die Änderung des Geschlechtseintrags erleichtern soll, und die geplante Cannabis-Legalisierung sollen aus Sicht der CSU gestrichen werden. Der Mittelstand soll steuerlich entlastet werden.

Steuererhöhungen, wie sie die Ampel-Koalition jetzt unter anderem zur Sanierung des Haushalts vorsieht, lehnt die CSU strikt ab. Vielmehr soll es “Steueranreize für Leistungsbereite” geben, indem Überstunden steuerfrei gestellt werden. Die Steuerpolitik soll sich stärker am orientieren. Geplant ist, dass Besitzern von Eigenheimen die Kosten für die energetische Sanierung in voller Höhe von der Erbschaftsteuer abgezogen werden kann.

Die CSU begründet ihre Entlastungspläne und den Verzicht auf Steuererhöhungen trotz der Sparzwänge damit, dass dadurch die Konjunktur angekurbelt würde. 20 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen würden demnach zur Verfügung stehen, wenn Deutschland ein Wirtschaftswachstum hätte, das dem Durchschnitt der Eurozonen-Durchschnitt entspräche. Einen Spareffekt, wenn auch im überschaubaren Rahmen, hätten die CSU-Pläne zum Bürgergeld. Sie sehen vor, “Leistungsstreichungen” so lange vorzunehmen, “wie ein Bürgergeldempfänger sich weigert, zumutbare Arbeit anzunehmen”.

Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslosengeldempfänger deutlich eingeschränkt. Sanktionen seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt. CSU-Landesgruppenchef sagte der “Welt am Sonntag”, man stehe bereit “für eine Politik für Wohlstand, Wachstum und Wiederbelebung nach dem Ende der Ampel”. Man sei “keine Variante der Ampelpolitik”, sondern “der politische Gegenentwurf”.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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