Gutachten hält Brückenstrompreis-Finanzierung durch WSF für möglich

() – Gutachter stufen neue Industriesubventionen gegen die Abwanderung von Jobs als juristisch unbedenklich ein. “Die Finanzierung des Brückenstrompreises aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist rechtskonform möglich”, schreibt die Kanzlei Becker Büttner Held in einem Gutachten im Auftrag der Gewerkschaft IG Bergbau Chemie (BCE), über das die “Süddeutsche Zeitung” (Freitagausgabe) berichtet.


Vor allem Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat verfassungsrechtliche Zweifel geäußert, dass sich eine Verbilligung von Industriestrom aus dem Fonds bezahlen lässt, den Bundeskanzler Olaf Scholz 2022 als “Doppel-Wumms” gegen die Energiekrise titulierte. Die Juristen halten eine Ausweitung der Maßnahmen des Fonds auf den Brückenstrompreis nicht für eine Umwidmung, da nach wie vor derselbe Zweck verfolgt werde. “Auch der Brückenstrompreis soll vor allem die durch die Energiekrise nachhaltig erhöhten Strompreise für energieintensive Industrien abfedern.” Die Politik sei in der Auswahl der Maßnahmen frei, “solange noch der ursprüngliche Zweck verfolgt wird, die Folgen der Energiekrise abzufedern”, so das Gutachten.

Die notwendigen Anpassungen im zugrundeliegenden Gesetz seien ohne Eingriff in die Budgethoheit des Bundestags möglich. Da im Fonds mit aktuell 140 Milliarden genügend Geld sei, entstehe keine Neuverschuldung. Auch mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse kollidiere die Stromsubvention nicht. In der Bundesregierung ist über einen Industriestrompreis noch nicht gefallen.

Es wird aber schon eine mögliche Finanzierung ausgelotet. Zuletzt brachte das Kanzleramt einen Rückgriff auf den Klima- und Transformationsfonds ins , was auf Kritik stieß.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Strommast (Archiv)

Gutachten hält Brückenstrompreis-Finanzierung durch WSF für möglich

Zusammenfassung

  • Gutachter stuft neue Industriesubventionen als juristisch unbedenklich ein
  • Finanzierung des Brückenstrompreises aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist rechtskonform möglich
  • Finanzminister Christian Lindner (FDP) äußerte verfassungsrechtliche Zweifel
  • Juristen halten Ausweitung der Maßnahmen des Fonds auf Brückenstrompreis nicht für Umwidmung
  • Politik ist in Auswahl der Maßnahmen frei
  • Notwendige Anpassungen im Gesetz ohne Eingriff in Budgethoheit des Bundestags möglich
  • Keine Neuverschuldung durch ausreichendes Geld im Fonds vorhanden
  • Grundgesetzliche Schuldenbremse nicht betroffen
  • Bundesregierung hat noch keine Entscheidung über Industriestrompreis getroffen
  • Mögliche Finanzierung aus Klima- und Transformationsfonds ins Spiel gebracht

Fazit

Ein Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held im Auftrag der Gewerkschaft IG Bergbau Chemie Energie (BCE) unterstützt die Finanzierung von Industriesubventionen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Die Experten argumentieren, dass die Subventionen zur Abfederung der Energiekrise keine Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben darstellen und den selben Zweck wie der ursprüngliche Fonds verfolgen. Eine Entscheidung über diesen sogenannten Industriestrompreis ist noch nicht gefallen, die Finanzierung wird jedoch bereits sondiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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