- Bundesregierung beschließt Verschärfung des Wettbewerbsrechts
- Neues Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz vom Kabinett gebilligt
- Ziel: Erweiterung der Befugnisse des Bundeskartellamtes
- Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser beheben
- Eingriffsinstrumente des Kartellrechts sollen geschärft werden
- Wirtschaftsminister Habeck: Wettbewerb schützt Verbraucher vor ungerechtfertigten Preissteigerungen
- Justizminister Buschmann: Rechtsstaatliche Grundsätze bei kartellbehördlichem Einschreiten gewahrt
Berlin () – Die Bundesregierung hat eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts beschlossen. Das neue Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz wurde am Mittwoch vom Kabinett gebilligt.
Ziel sei es, die Befugnisse des Bundeskartellamtes zu erweitern, teilten das Wirtschafts- und das Justizministerium mit. Damit wolle man erreichen, dass “Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können”. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegenstehe, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gebe und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zulasten der Verbraucher zu beobachten seien, sollen die “Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden”. “Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen”, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zu dem Gesetzentwurf.
Wettbewerb sei das “beste Mittel”, um Verbraucher vor “ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen”, so der Grünen-Politiker. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte unterdessen, dass man mit der Novelle sichere, “dass rechtsstaatliche Grundsätze beim kartellbehördlichen Einschreiten strikt gewahrt werden”. Rechtsstaatliche Verlässlichkeit und wirtschaftlicher Wettbewerb stärkten “unsere Wirtschaft und unser Land”, so Buschmann.
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