Saarlouis () – Im Fall des rassistischen Brandanschlags von Saarlouis, bei dem 1991 der Ghanaer Samuel Yeboah starb, ist einer der Verdächtigen mit seiner Haftprüfung am Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Das berichtet der “Spiegel”.
Der Mann aus Saarlouis war Anfang Juni festgenommen worden. Wie sein Anwalt dem Nachrichtenmagazin bestätigte, hat der Beschuldigte in Karlsruhe zu den Vorwürfen Stellung genommen und zu seiner früheren Rolle in der rechten Szene ausgesagt. Der Mann galt laut “Spiegel” in den Neunzigerjahren als Führungsfigur der saarländischen Neonazi-Szene. Das räumte er seinem Anwalt zufolge auch ein, mit dem Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft habe er allerdings nichts zu tun gehabt.
Die Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof überzeugte das nicht, der Beschuldigte bleibt daher in Untersuchungshaft. Sein Anwalt empfindet den Beschluss laut “Spiegel” als “sorgfaltslos”. Die Ermittler werfen dem Beschuldigten Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord vor. Demnach soll er in einem Gespräch auf den mutmaßlichen Hauptbeschuldigten des Brandanschlags “eingewirkt” und diesen in seinem Tatentschluss bestärkt haben.
Der Hauptbeschuldigte muss sich derzeit vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
Zusammenfassung
- Im Fall des rassistischen Brandanschlags von Saarlouis 1991 ist einer der Verdächtigen mit seiner Haftprüfung am Bundesgerichtshof gescheitert.
- Der Mann war Anfang Juni festgenommen worden und hat zu den Vorwürfen Stellung genommen.
- Er galt in den Neunzigerjahren als Führungsfigur der saarländischen Neonazi-Szene.
- Die Ermittler werfen ihm Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord vor.
- Der Hauptbeschuldigte muss sich derzeit vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten.
Fazit
Im Fall des rassistischen Brandanschlags von Saarlouis 1991 ist einer der Verdächtigen mit seiner Haftprüfung am Bundesgerichtshof gescheitert. Die Ermittler werfen ihm Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord vor.
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