Waffen bei Razzia gegen rechtsextreme Gruppierung sichergestellt

Berlin () – Im Zuge der Durchsetzung des Verbotes der Vereinigung “Artgemeinschaft” wurden am Mittwoch waffenrechtliche Erlaubnisse aberkannt und Schusswaffen und Munition sichergestellt. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden auch Armbrüste und eine ABC-Schutzausrüstung gefunden.


Darüber hinaus wurden neben Gold und Bargeld auch große Mengen extremistischer Literatur und Devotionalien beschlagnahmt. Bei der Razzia waren rund 700 in zwölf Bundesländern im Einsatz, um das durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängte Verbot zu vollstrecken. “Mit der `Artgemeinschaft` haben wir eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung verboten”, sagte Faeser. “Das ist ein weiterer harter Schlag gegen den Rechtsextremismus und gegen die geistigen Brandstifter, die bis NS-Ideologien verbreiten. Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von neue Verfassungsfeinde heranzuziehen.”

Die “Artgemeinschaft” sei mit vielen rechtsextremen und neurechten Gruppierungen vernetzt, so die SPD-Politikerin. “Diese Vereinigung verbindet verschiedene Strömungen der extremen Rechten und gefährdet damit die freiheitlich demokratische Grundordnung in besonderem Maße.” Das heutige Vereinsverbot untersagt jede Fortführung der Vereinsaktivität durch die bisherigen Mitglieder und jede Aktivität Dritter zugunsten des verbotenen Vereins.

Die Vereinigung soll laut Innenministerium rund 150 Mitglieder haben und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und insbesondere aufgrund antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens verbreite sie ihr gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild, hieß es. Zentrales Ziel der Vereinigung sei die Erhaltung und Förderung der eigenen “Art”, welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der “Rasse” gleichzusetzen sei. Neben der Ideologie der Rassenlehre weisen Symbolik, Narrative und Aktivitäten des Vereins zudem weitere Parallelen zum Nationalsozialismus auf, erklärte das Bundesinnenministerium.

So habe der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen “Gattenwahl” innerhalb der nord- und mitteleuropäischen “Menschenart” gegeben, um das der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend “richtige” Erbgut weiterzugeben. anderer Herkunft seien dagegen herabgewürdigt worden. Zweck der nun verbotenen Vereinigung sei es gewesen, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen, hieß es weiter. Dies sei insbesondere durch die Weitergabe ihrer Ideologie an und Jugendliche mittels einschlägiger, zum Teil aus der NS-Zeit stammender und nur minimal abgewandelter Literatur erfolgt.

Durch das Betreiben eines vereinseigenen “Buchdienstes”, einer Webseite und von Präsenzen in sozialen Medien seien auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut ideologisiert, radikalisiert und auch geworben worden, so das Bundesinnenministerium. Die “Artgemeinschaft” habe auch die ideologische Grundlage weiterer rechtsextremer Organisationen gebildet. Nach deren Verbot durch das Bundesinnenministerium seien deren ehemalige Mitglieder daraufhin zum Teil in der “Artgemeinschaft” aktiv geworden, hieß es.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeiauto (Archiv)

Waffen bei Razzia gegen rechtsextreme Gruppierung sichergestellt

Zusammenfassung

  • Verbot der Vereinigung “Artgemeinschaft” durchgesetzt, waffenrechtliche Erlaubnisse aberkannt und Schusswaffen, Munition, Armbrüste und ABC-Schutzausrüstung sichergestellt.
  • Gold, Bargeld, extremistische Literatur und Devotionalien beschlagnahmt.
  • Razzia mit 700 Polizeibeamten in zwölf Bundesländern.
  • Bundesinnenministerin Nancy Faeser bezeichnet “Artgemeinschaft” als sektenartig, rassistisch und antisemitisch.
  • Verbindung zu vielen rechtsextremen und neurechten Gruppen, Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
  • Vereinsverbot verbietet jede Vereinsaktivität durch bisherige Mitglieder und Aktivitäten Dritter zugunsten des verbotenen Vereins.
  • Etwa 150 Mitglieder, richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und Gedanken der Völkerverständigung durch antisemitische Inhalte.
  • Pseudoreligiöser germanischer Götterglaube zur Verbreitung eines menschenwürdeverachtenden Weltbildes.
  • Zentrales Ziel: Erhaltung und Förderung der eigenen “Art”, gleichzusetzen mit nationalsozialistischem Rassebegriff.
  • Symbolik, Narrative und Aktivitäten weisen Parallelen zum Nationalsozialismus auf.
  • Rechtsextremistische Weltanschauung durch Weitergabe ihrer Ideologie an Kinder und Jugendliche mittels Literatur.
  • Radikalisierung und Werbung von Nicht-Mitgliedern durch Webseite, soziale Medien und vereinseigenen Buchdienst.
  • Ideologische Grundlage weiterer rechtsextremer Organisationen, deren Mitglieder in “Artgemeinschaft” aktiv wurden nach Verbot.

Fazit

In Deutschland hat das Bundesinnenministerium die rechtsextreme Vereinigung “Artgemeinschaft” verboten und bei Razzien in zwölf Bundesländern unter anderem Schusswaffen und Munition beschlagnahmt. Die Gruppe war unter anderem bekannt dafür, Kinder und Jugendliche mit nationalsozialistischen Ideologien indoktrinieren zu wollen. Die Vereinigung soll rund 150 Mitglieder haben und wird beschuldigt, die freiheitlich demokratische Grundordnung des Landes zu gefährden.

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