"Bild": Bundespolizei leitet Disziplinarverfahren gegen Pechstein ein

() – Die Bundespolizei leitet offenbar ein Disziplinarverfahren gegen Claudia Pechstein wegen ihres Auftritts beim CDU-Konvent ein. Das berichtet “Bild” (Donnerstagausgabe).


Grund ist Pechsteins Auftritt bei einem CDU-Konvent im Juni in Dienstuniform. Laut Polizeidienstvorschrift darf die Dienstkleidung “bei politischen Veranstaltungen nicht getragen werden”, heißt es in dem Schreiben zur Einleitung des Verfahrens, über das die “Bild” berichtet. Die Bundespolizei schreibe weiter, dass eine “Erlaubnis oder Gestattung zum Tragen der Dienstkleidung” nicht vorlag. Kritisiert werde außerdem, dass Pechstein sich zwar zu “allgemeinpolitischen Themen” äußerte, aber nicht deutlich machte, dass es sich hierbei um eine “rein persönliche Auffassung” handle.

Pechstein hat nun zwei beziehungsweise vier Wochen Zeit, um sich mündlich beziehungsweise schriftlich zu äußern.

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Bildhinweis: Bundespolizei

"Bild": Bundespolizei leitet Disziplinarverfahren gegen Pechstein ein

Zusammenfassung

– Die Bundespolizei leitet laut “Bild” ein Disziplinarverfahren gegen Claudia Pechstein ein.
– Grund ist Pechsteins Auftritt in Dienstuniform bei einem CDU-Konvent im Juni.
– Laut Polizeidienstvorschrift darf die Dienstkleidung bei politischen Veranstaltungen nicht getragen werden.
– Es sei keine Erlaubnis oder Gestattung zum Tragen der Dienstkleidung gegeben worden.
– Kritik gibt es auch, dass Pechstein sich zu allgemeinpolitischen Themen äußerte, ohne klarzustellen, dass es ihre persönliche Auffassung ist.
– Pechstein hat nun zwei bzw. vier Wochen Zeit, um sich mündlich bzw. schriftlich zu äußern.

Fazit

Die Bundespolizei hat offenbar ein Disziplinarverfahren gegen Claudia Pechstein eingeleitet. Der Grund dafür ist ihr Auftritt in Dienstuniform auf einem CDU-Konvent im Juni, was gegen die Polizeidienstvorschrift verstößt. Diese erlaubt das Tragen der Dienstkleidung nicht bei politischen Veranstaltungen. Zudem wurde bemängelt, dass Pechstein ihre Äußerungen zu allgemeinpolitischen Themen nicht als persönliche Ansichten kenntlich gemacht hat. Sie hat nun zwei bis vier Wochen Zeit, um dazu Stellung zu beziehen.

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