Herkunftskennzeichnung von Fleisch wird ausgeweitet

() – Unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel muss künftig eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wurde am Mittwoch vom Kabinett gebilligt.


Damit sollen ab Anfang 2024 über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch dieser informiert werden. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch bestand bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung. “Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung sind für mich ein Geschwisterpaar und gehören zusammen, sie sind zwei wichtige Schritte auf unserem Weg, die Tierhaltung in zukunftsfest aufzustellen”, sagte Özdemir.

Sie machten die Leistungen der Landwirte verlässlich sichtbar und ermöglichten Kunden eine bewusste Kaufentscheidung, fügte er hinzu. Anfang Juli hatte der Bundesrat bereits den Weg frei gemacht für das Gesetz für eine Tierhaltungskennzeichnung. Die Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: “Stall”, “Stall+Platz”, “Frischluftstall”, “Auslauf/Weide” und “Bio”. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette, etwa in der und Verarbeitungsprodukte, ausgeweitet werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Fleisch und Wurst im Supermarkt (Archiv)

Herkunftskennzeichnung von Fleisch wird ausgeweitet

Zusammenfassung

  • Unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel muss künftig eine Herkunftskennzeichnung aufweisen.
  • Verordnungsentwurf von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wurde vom Kabinett gebilligt.
  • Verbraucher sollen ab Anfang 2024 über die Herkunft von frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch informiert werden.
  • Bisher war Herkunftskennzeichnung nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben.
  • Für unverpacktes Rindfleisch bestand bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.
  • Tierhaltungskennzeichnung gesetzlich geregelt mit fünf Haltungsformen: “Stall”, “Stall+Platz”, “Frischluftstall”, “Auslauf/Weide” und “Bio”.
  • Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette ausgeweitet werden.

Fazit

Unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel in Deutschland muss ab 2024 eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Ein Verordnungsentwurf des Landwirtschaftsministers Cem Özdemir (Grüne) wurde kürzlich vom Kabinett gebilligt, um die Herkunft unverpackten Fleisches offenzulegen und Verbrauchern dabei zu helfen, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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