"Die Partei" reicht Organklage gegen Sperrklausel für EU-Wahl ein

Kiel () – Die Satirepartei “Die Partei” hat beim Bundesverfassungsgericht Organklage eingereicht gegen ein Gesetz, mit dem und Bundesrat unmittelbar vor der Sommerpause einem EU-Beschluss zugestimmt haben, aufgrund dessen bei Europawahlen wieder eine Sperrklausel gelten müsste. Sie hat beantragt, dass dem Bundespräsidenten untersagt, das Gesetz auszufertigen, berichtet der “Spiegel”.


Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht zunächst 2011 die Fünfprozentklausel und dann 2014 auch eine anschließende Dreiprozentklausel für Europawahlen gekippt hatte. Bei den folgenden beiden Wahlen zogen deshalb mehrere Kleinstparteien in das EU- ein, darunter die Piraten, die Freien Wähler und auch “Die Partei”. 2018 fasste der Rat der EU auf deutsches Betreiben hin einen Beschluss, wonach europaweit Sperrklauseln zwischen zwei und fünf Prozent eingeführt werden sollen. Faktisch wirke sich dies, so “Die Partei”, aber nur auf aus. Sobald alle Mitgliedstaaten den Beschluss angenommen haben, wäre eine solche Klausel zur übernächsten Europawahl einzuführen. “Die Partei” macht geltend, die EU wäre dazu nicht befugt gewesen. Außerdem gebe es für eine Sperrklausel auch “keine sachgerechten Gründe”. Der Ratsbeschluss enthalte dazu keine Begründung. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass das EU-Parlament durch die Kleinstparteien zuletzt “in seiner Funktionsfähigkeit oder sonst seiner politischen Wirksamkeit Einbußen erlitten hätte”.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stimmzettel zur Europawahl am 26.05.2019

"Die Partei" reicht Organklage gegen Sperrklausel für EU-Wahl ein

Zusammenfassung

  • Die Satirepartei “Die Partei” reicht Organklage gegen Sperrklausel-Gesetz beim Bundesverfassungsgericht ein.
  • Bundestag und Bundesrat stimmten einem EU-Beschluss zu, der eine Sperrklausel bei Europawahlen vorsieht.
  • Bisher kippte das Bundesverfassungsgericht die Fünfprozent- und Dreiprozentklausel für Europawahlen.
  • 2018 beschloss der Rat der EU die Einführung von Sperrklauseln zwischen zwei und fünf Prozent auf deutsches Betreiben hin.
  • “Die Partei” behauptet, die EU sei nicht befugt gewesen und es gebe keine sachgerechten Gründe für die Sperrklausel.
  • Fazit

    Die Satirepartei “Die Partei” hat beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen ein Gesetz eingereicht, das eine Sperrklausel bei Europawahlen vorsieht. Der Rat der EU hatte 2018 auf deutsches Betreiben hin einen Beschluss für europaweite Sperrklauseln zwischen zwei und fünf Prozent gefasst, der jedoch laut “Die Partei” nur auf Deutschland wirkt. Die Partei beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier untersagt, das Gesetz auszufertigen.

    Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
    Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)