Zahl der Rocker in NRW nach Bandidos-Verbot stark gesunken

() – Die Zahl der Rocker in Nordrhein-Westfalen ist rund zwei Jahre nach dem Verbot der Bandidos deutlich gesunken. Das berichtet die “Westfalenpost” (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf des Landeskriminalamtes (LKA).


Demnach gingen die Ermittler Ende 2020 noch von 1.820 Mitgliedern in 97 örtlichen Vereinigungen (Chapter/Charter) in NRW aus, die sich auf sechs unterschiedliche Rocker-Vereinigungen verteilten. Die Zahl ist zwei Jahre später um mehr als 1.000 Mitglieder gesunken. Die vor fast 50 Jahren in Hagen gegründeten Freeway Riders bilden mit 400 Mitgliedern die größte Gruppe. Nach Angaben der “Westfalenpost” sehen die des LKA keine Entwicklung, dass andere Rockergruppen von dem Verbot profitiert hätten, indem Bandidos zu ihnen übergetreten wären. Ob das Verbot der Bandidos rechtlich Bestand hat, wird sich am 18. und 19. September dieses Jahres zeigen. Dann wird das Bundesverwaltungsgericht in über eine Klage gegen das Verbot verhandeln.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Harley-Fahrer auf der am 15.07.2023

Zahl der Rocker in NRW nach Bandidos-Verbot stark gesunken

Zusammenfassung

  • Zahl der Rocker in Nordrhein-Westfalen gesunken
  • 1.820 Mitglieder in 97 örtlichen Vereinigungen Ende 2020
  • Zahl zwei Jahre später um mehr als 1.000 Mitglieder gesunken
  • Freeway Riders größte Gruppe mit 400 Mitgliedern
  • Keine Entwicklung, andere Rockergruppen vom Verbot profitiert
  • Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klage gegen Verbot am 18. und 19. September

Fazit

Zwei Jahre nach dem Verbot der Bandidos ist die Zahl der Rocker in Nordrhein-Westfalen um mehr als 1.000 Mitglieder gesunken. Laut dem Landeskriminalamt gibt es nun rund 1.820 Mitglieder in 97 örtlichen Vereinigungen, die zu sechs verschiedenen Rocker-Gruppen gehören. Experten sehen keine Entwicklung, dass andere Gruppierungen von dem Verbot profitiert hätten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 18. und 19. September über eine Klage gegen das Verbot verhandeln.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH