Berlin () – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht Fortschritte bei den Verhandlungen um die Krankenhausreform. Zwar seien “noch ein paar Punkte offen”, an den wichtigsten Stellen überwögen jedoch die Gemeinsamkeiten, sagte Lauterbach am Donnerstag bei der Vorstellung der Verhandlungsergebnisse der Bund-Länder-Gruppe.
“Die hohen Ansprüche, die der Bund vorgetragen hat, werden auch von den Ländern geteilt”, so der Minister. “Wir haben sehr intensiv darüber gesprochen, dass das System der Vorhaltebudgets richtig ist, um eine Qualität der Versorgung zu garantieren.” Angenähert habe man sich auch bei der Definition von Leistungsgruppen. In einem weiteren Treffen am Bodensee in der nächsten Woche sollen die Verhandlungen fortgesetzt und die Eckpunkte beschlossen werden.
“Der Zeitplan steht, dass wir den Gesetzentwurf über den Sommer abfassen werden und dass die Reform dann tatsächlich auch zum 01.01.2024 in Kraft treten wird”, so Lauterbach. Da viele Krankenhäuser sich in einer prekären finanziellen Lage befinden, hatte die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt, die Vorschläge zu einer Reform erarbeiten soll.
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Zusammenfassung
– Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht Fortschritte bei den Verhandlungen zur Krankenhausreform
– Es gibt noch offene Punkte, aber wesentliche Gemeinsamkeiten sind zu erkennen
– Die vom Bund vorgebrachten hohen Ansprüche werden auch von den Ländern geteilt
– Es gab intensive Gespräche über das System der Vorhaltebudgets zur Qualitätssicherung
– Es gab Annäherungen bei der Definition von Leistungsgruppen
– Nächste Woche sollen die Verhandlungen am Bodensee fortgesetzt und die Eckpunkte beschlossen werden
– Gesetzentwurf soll im Sommer abgefasst werden, Reform soll ab 01.01.2024 in Kraft treten
– Aufgrund der prekären finanziellen Lage vieler Krankenhäuser hat die Bundesregierung eine Kommission zur Erarbeitung von Reformvorschlägen eingesetzt.
Fazit
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht positive Entwicklungen in den Verhandlungen über die Krankenhausreform. Wichtige Gemeinsamkeiten wurden bereits gefunden, dennoch sind Punkte noch offen. Die Reform, die auch von den Ländern unterstützt wird, soll gewährleisten, dass das System der Vorhaltebudgets zur Sicherstellung der Versorgungsqualität beibehalten wird. In der kommenden Woche sollen die Verhandlungen fortgesetzt und Eckpunkte festgelegt werden. Lauterbach plant, den Gesetzesentwurf über den Sommer zu verfassen, damit die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Die Bundesregierung hatte eine Kommission eingesetzt, um Vorschläge für die Reform zu erarbeiten, da viele Krankenhäuser finanzielle Probleme haben.
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