Bundesregierung bringt Online-Verzeichnis für Kliniken auf den Weg

() – Krankenhaus-Patienten in sollen künftig durch ein staatliches Online-Verzeichnis über Leistungen und Behandlungsqualität informiert werden. Die Bundesregierung brachte dazu am Mittwoch das sogenannte “Krankenhaustransparenzgesetz” von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg.


“Das Krankenhaustransparenzgesetz ist wichtiger Bestandteil unserer Krankenhausreform”, sagte Lauterbach bei der Vorstellung der Pläne. “Patienten haben ein darauf zu wissen, was Kliniken leisten.” Mit dem “interaktiven Krankenhaus-Atlas” mache man die Qualität der “transparenter” und stärke so die individuelle Entscheidung der Patienten. “Spezialisierung rettet Menschenleben”, fügte der Minister hinzu. Ziel sei es, ein “hohes Qualitätsniveau” der stationären Versorgung in Deutschland zu sichern. Durch das Gesetz sollen Patienten zukünftig erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Umgebung welche Leistungen anbietet und wie die Kliniken in Bezug auf ärztliches und pflegerisches Personal ausgestattet sind. Das Bundesgesundheitsministerium will dafür ab dem ein entsprechendes Verzeichnis veröffentlichen. Die Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) künftig ergänzende Angaben zu übermitteln: Zuordnung von Leistungen zu Leistungsgruppen, Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren, Daten zum Pflegepersonal sowie Daten zum ärztlichen Personal. Zudem wird das InEK verpflichtet, die bei ihm vorhandenen Daten sowie Auswertungen an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu übermitteln. Das IQTIG wertet diese Daten zusammen mit den bei ihm vorhandenen Qualitätsdaten aus und übermittelt die Auswertungen an das Gesundheitsministerium zur Veröffentlichung. Die Pläne von Lauterbach stießen bei einigen Ländern auf Kritik: So warnt etwa der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) vor einem großen bürokratischen Mehraufwand. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnete die Initiative als “Zentralisierung der Krankenhausplanung durch die Hintertür”.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Krankenhaus (Archiv)

Bundesregierung bringt Online-Verzeichnis für Kliniken auf den Weg

Zusammenfassung

– Krankenhaus-Patienten in Deutschland sollen durch ein staatliches Online-Verzeichnis informiert werden
– Bundesregierung bringt “Krankenhaustransparenzgesetz” auf den Weg
– Ziel: Sicherung eines hohen Qualitätsniveaus der stationären Versorgung in Deutschland
– Bundesgesundheitsministerium plant Veröffentlichung eines Verzeichnisses ab kommendem Jahr
– Verpflichtungen für Krankenhäuser zur Übermittlung von Informationen
– Kritik von Ländern und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) wegen bürokratischem Mehraufwand und “Zentralisierung der Krankenhausplanung”

Fazit

Die Bundesregierung bringt das “Krankenhaustransparenzgesetz” auf den Weg, um Patienten in Deutschland über Leistungen und Behandlungsqualität in Krankenhäusern zu informieren. Ein staatliches Onlineverzeichnis, der “interaktive Krankenhaus-Atlas”, zeigt künftig, welche Leistungen und Qualitätsniveaus in Kliniken in der Nähe verfügbar sind, sowie die Ausstattung der Kliniken hinsichtlich ärztlichen und pflegerischen Personals. Das Gesetz ist Teil eines Versuchs, ein hohes Qualitätsniveau bei stationärer Versorgung zu sichern.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH