- Bundesanwaltschaft lässt deutschen Staatsangehörigen Peter St. festnehmen
- Haftbefehl vom 1. Juni wegen dringendem Tatverdacht der Beihilfe zu Mord und versuchtem Mord
- Peter St. soll Führungsfigur der saarländischen Neonazi-Szene gewesen sein
- Wird beschuldigt, Hauptbeschuldigten des Brandanschlags auf Asylbewerber Wohnheim in Saarlouis beeinflusst zu haben
- Ein 27-jähriger Ghanaer starb, zwei weitere Menschen wurden verletzt
- Peter St. soll einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden
Karlsruhe () – Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag aufgrund eines Haftbefehls vom 1. Juni den deutschen Staatsangehörigen Peter St. festnehmen lassen. Das teilte die Behörde am Vormittag mit.
Gegen den Beschuldigten bestehe der dringende Tatverdacht der Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord “zum Nachteil von 20 Menschen”. Ihm wird zur Last gelegt, zur Tatzeit eine Führungsfigur der saarländischen Neonazi-Szene gewesen zu sein und den Hauptbeschuldigten des Brandanschlages, Peter S., maßgeblich “beeinflusst und bestärkt” zu haben. Dieser zündete nach dem Gespräch mit Peter St. in den frühen Morgenstunden des 19. Septembers 1991 ein Wohnheim für Asylbewerber in Saarlouis an. Dabei starb ein 27-jähriger Ghanaer, zwei weitere Menschen trugen Verletzungen davon.
Der festgenommene Beschuldigte Peter St. soll im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
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Bildhinweis: | Generalbundesanwalt |
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