Berliner Senat: "Letzte Generation" keine kriminelle Vereinigung

() – Auch wenn die Klimaprotestgruppe “Letzte Generation” immer wieder Straßen in Berlin blockiert und im April sogar die Parole ausgegeben hatte, die Hauptstadt “lahmzulegen”, kann man diese Gruppe nicht als sogenannte kriminelle Vereinigung einstufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine juristische Prüfung, die von der neuen Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos).


Wie die “Süddeutschen Zeitung” (Freitagausgabe) berichtet, geht dieser interne Vermerk, der 30 Seiten umfasst, sogar noch weiter. Die Berliner Regierungsbeamten üben darin deutlich Kritik an der im benachbarten . Diese geht schärfer gegen die “Letzte Generation” vor und spricht von einer kriminellen Vereinigung, so wie es inzwischen auch die Generalstaatsanwaltschaft tut. Das sei rechtlich eigentlich kaum haltbar, kritisieren die Berliner Fachleute nun.

Es sei “nicht überzeugend”. In dem Vermerk, der das Datum von Dienstag trägt, wird zunächst festgestellt, dass die Definition einer “kriminellen Vereinigung” nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs denkbar offen formuliert sei. Deshalb könnte sie theoretisch auch eine Protestgruppe erfassen, die nur relativ geringe Straftaten begehe. “Nach herrschender Meinung und dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ist der Tatbestand jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Norm auf solche Vereinigungen zu begrenzen, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche darstellen”, heißt es in dem Vermerk weiter.

Als Beispiele werden “Rauschgifthändlerringe” genannt – oder auch gewalttätige Neonazigruppen wie “Sturm 34”. Die “Letzte Generation” passe nicht in diese Reihe.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Protest von “Letzter Generation” (Archiv)

Berliner Senat: "Letzte Generation" keine kriminelle Vereinigung

Zusammenfassung

– Klimaprotestgruppe “Letzte Generation” blockiert Straßen in Berlin
– Juristische Prüfung zeigt Gruppe nicht als kriminelle Vereinigung einstufbar
– Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) beteiligt an Prüfung
– “Süddeutsche Zeitung” berichtet über 30-seitigen internen Vermerk
– Kritik an Justiz in Brandenburg, die schärfer gegen “Letzte Generation” vorgeht
– Definition einer “kriminellen Vereinigung” laut Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs offen formuliert
– Vermerk betont, dass Tatbestand auf Vereinigungen mit erheblicher öffentlicher Gefährdung begrenzt werden sollte
– Beispiele dafür sind Rauschgifthändlerringe und gewalttätige Neonazigruppen wie “Sturm 34”
– “Letzte Generation” passt nicht in diese Kategorie

Fazit

Die Klimaprotestgruppe “Letzte Generation” kann nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft werden, so das Ergebnis einer juristischen Prüfung der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg. Der interne Vermerk kritisiert die Justiz in Brandenburg, die schärfer gegen die Gruppe vorgeht und sie als kriminelle Vereinigung bezeichnet. Die Definition einer “kriminellen Vereinigung” nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs sei offen formuliert, sollte aber auf Vereinigungen beschränkt werden, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, wie beispielsweise Rauschgifthändlerringe oder gewalttätige Neonazigruppen. Die “Letzte Generation” passe nicht in diese Reihe.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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