BVerfG: Heizungsgesetz darf in dieser Woche nicht beraten werden

() – Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen angeordnet, die zweite und abschließende dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben. ist mit fünf zu zwei Stimmen ergangen, wie das Gericht am Mittwochabend mitteilte.


Geklagt hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der sich durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für das “Heizungsgesetz” in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sieht. Das Gericht gab seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung . Der Antrag erscheine “jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung” weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so die Richter. In der Begründung heißt es, das Interesse an der “Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers” überwiege in diesem Einzelfall gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögere.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht

BVerfG: Heizungsgesetz darf in dieser Woche nicht beraten werden

Zusammenfassung

  • Bundesverfassungsgericht verschiebt zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes
  • Entscheidung mit fünf zu zwei Stimmen
  • CDU-Abgeordneter Thomas Heilmann klagt wegen beschleunigtem Gesetzgebungsverfahren
  • Gericht gibt einstweiliger Anordnung recht
  • Interesse an Vermeidung irreversibler Verletzung der Beteiligungsrechte überwiegt

Fazit

Das Bundesverfassungsgericht hat den deutschen Bundestag angewiesen, die zweite und abschließende dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann klagte, da er sich durch das beschleunigte Verfahren für das “Heizungsgesetz” in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sieht. Das Gericht gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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