Berlin () – Die Bundesregierung sieht keine große Gefahr durch sogenannte “GPS-Jammer” zur Umgehung der Lkw-Maut. Wie oft solche Geräte genutzt werden, um die Mautkosten zu umgehen, vermag die Bundesregierung ihrer Antwort auf eine “Kleine Anfrage” der AfD-Fraktion zwar nicht sagen, allerdings würden entsprechende Unregelmäßigkeiten auffallen.
GPS-Jammer stören die On-Board-Unit, die zur Mauterhebung eingesetzt wird, was grundsätzlich dazu führt, dass die Lkw-Maut für die Dauer der Störung nicht ordnungsgemäß entrichtet wird. Jegliche Störungen der Betriebsbereitschaft der On-Board-Unit “und somit auch eine durch den Einsatz von GPS-Jammern verursachte Störung” werde von dieser aber aufgezeichnet und bei Mautkontrollen erkannt, heißt es weiter. Das gesamte Mautkontrollsystem erkenne daher standardmäßig das Vorliegen von Nichtentrichtungen der Lkw-Maut. Dabei spiele der spezifische technische Störungsgrund keine Rolle.
“Eine gesonderte Erfassung der konkreten Störungsgründe ist für die Aufdeckung, Nacherhebung und Ahndung von Nichtzahlungen nicht erforderlich und erfolgt daher nicht”, schreibt die Bundesregierung. Nicht ordnungsgemäß entrichtete Maut werde in jedem festgestellten Fall der Nichtentrichtung, “und somit auch bei dem Einsatz von GPS-Jammern”, nacherhoben und ein individuelles Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Hinweisschild auf LKW-Maut am 20.09.2023 |
Zusammenfassung
- Bundesregierung sieht keine große Gefahr durch “GPS-Jammer” zur Umgehung der Lkw-Maut.
- Zahl der genutzten Geräte zur Vermeidung der Mautkosten ist unbekannt.
- GPS-Jammer stören die On-Board-Unit, die zur Mauterhebung eingesetzt wird.
- Störungen der Betriebsbereitschaft der On-Board-Unit werden aufgezeichnet und bei Mautkontrollen erkannt.
- Gesamtes Mautkontrollsystem erkennt standardmäßig Nichtentrichtungen der Lkw-Maut, unabhängig vom Störungsgrund.
- Nicht ordnungsgemäß entrichtete Maut wird nacherhoben und ein individuelles Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Fazit
Die deutsche Bundesregierung sieht keine große Gefahr durch sogenannte “GPS-Jammer” zur Umgehung der Lkw-Maut. Unregelmäßigkeiten durch solche Geräte würden auffallen und bei Kontrollen erkannt werden. Nicht ordnungsgemäß entrichtete Maut werde in jedem festgestellten Fall nacherhoben und ein individuelles Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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