Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert

() – In der mit Spannung erwarteten Bundestagsdebatte über eine Neuregelung der Sterbehilfe hat keiner der beiden Vorschläge eine Mehrheit erhalten. In namentlichen Abstimmungen, bei denen auf die übliche Fraktionsdisziplin verzichtet wurde, votierte am Donnerstag jeweils die Mehrheit der Parlamentarier gegen die Entwürfe.


Der Plan einer Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) kam auf 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen sowie 23 Enthaltungen, für den Vorschlag einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) stimmten 287 Abgeordnete, bei 375 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Der Entwurf der ersten Gruppe hätte eine begrenzte Strafbarkeit der Sterbehilfe vorgesehen, die zweite Gruppe wollte eine generelle Straffreiheit. Durch das Scheitern der Abstimmungen gibt es vorerst keine neue Regelung zur Suizidbeihilfe. Dabei gilt es als unstrittig, dass gesetzliche Regeln für den assistierten Suizid nötig sind – in einem nächsten Schritt stehen deshalb demnächst wohl neue Initiativen im an.

Hintergrund der avisierten Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Das Gericht hatte das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt und betont, dass die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, – als Ausdruck des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben – auch die Freiheit umfasse, “hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen”.

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Bildhinweis: Behandlungszimmer beim Arzt

Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert

Zusammenfassung

  • Bundestagsdebatte über Neuregelung der Sterbehilfe endet ohne Mehrheit für einen der zwei Vorschläge.
  • Plan von Lars Castellucci (SPD) erhielt 304 Ja-Stimmen, während der Vorschlag von Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) 287 Zustimmungen erhielt.
  • Keine neue Regelung zur Suizidbeihilfe vorerst, aber gesetzliche Regeln für assistierten Suizid gelten als notwendig.
  • Hintergrund: Bundesverfassungsgericht hatte 2015 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt.

Fazit

In der Bundestagsdebatte über eine Neuregelung der Sterbehilfe in haben beide Vorschläge keine Mehrheit erhalten. Die erste Gruppe um Lars Castellucci (SPD) plante eine begrenzte Strafbarkeit der Sterbehilfe, während die zweite Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) eine generelle Straffreiheit vorsah. Das Scheitern der Abstimmungen führt dazu, dass es vorerst keine neue Regelung zur Suizidbeihilfe gibt. Es wird jedoch erwartet, dass demnächst neue Initiativen im Bundestag diskutiert werden.

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