Eigentümerverband will gegen Aufteilung des CO2-Preises klagen

() – Der Eigentümerverband Haus und Grund will die Aufteilung der CO2-Kosten bei Mietwohnungen so bald wie möglich durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. “Wir suchen den Weg nach Karlsruhe”, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.


In diesem Jahr gingen die ersten Betriebskostenabrechnungen nach dem neuen System raus. “Sobald wir einen geeigneten Fall haben, lassen wir das rechtlich prüfen”, so Warnecke. Das werde aber vermutlich erst in einigen Monaten der Fall sein.

Für das Jahr 2023 greift zum ersten Mal ein System zur Verteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern, welches die Ampel- 2022 beschlossen hatte. Dabei sollen in Gebäuden mit hohem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß pro Quadratmeter Vermieter einen größeren Teil der Kosten übernehmen, in Gebäuden mit niedrigem Ausstoß die Mieter.

“Wir haben nicht den Eindruck, dass dieser Maßstab als Begründung sachgerecht ist für die Aufteilung des CO2-Preises”, sagte dazu Warnecke. Der Umlagemaßstab orientiere sich nicht am Zustand des Gebäudes, sondern am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter, “und das wiederum setzt beim Verbrauch an”, so der Haus-und-Grund-Präsident. Darüber habe aber der Vermieter keine Kontrolle.

“Wer in einem schlecht isolierten Haus wohnt, zieht sich vielleicht eher einen Pullover an, als die Wohnung auf 21 Grad zu heizen, weil er weiß, dass dafür viel nötig ist. Wer aber weiß, dass das Gebäude gut isoliert ist, ist weniger motiviert zu sparen. Und am Ende ist der CO2-Ausstoß der gleiche.” Der Verband plädiert stattdessen für eine Umverteilung der Einnahmen aus dem CO2- über ein Klimageld. “Das hätte auch eine soziale Komponente”, sagte Warnecke.

Seit Januar 2024 liegt der CO2-Preis für Gebäude und Verkehr in bei 45 Euro pro Tonne.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wohnungen bei Anbruch der Dunkelheit (Archiv)

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