Rheinland-Pfalz unterstützt Vorstoß von Faeser zu Messerverbot

() – unterstützt den Vorstoß von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für ein Messerverbot in Zügen und Bussen. “Grundsätzlich ist jeder Vorstoß zu begrüßen, der dazu führt, dass zukünftig weniger Waffen im Umlauf sind”, sagte Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) dem Nachrichtenportal T-Online.

“Mit einem generellen Messerverbot in und ÖPNV und einer Änderung des Waffenrechtes, könnten solche Verstöße zukünftig strafrechtlich geahndet werden, was zu empfindlichen Geldstrafen führen kann.” Faeser hatte am Wochenende angekündigt, ihren Länderkollegen ein solches Verbot vorzuschlagen. “Ich werde nächste Woche bei der Innenministerkonferenz ein generelles Messerverbot in Zügen und im gesamten öffentlichen Nahverkehr vorschlagen”, hatte Faeser der “Bild am Sonntag” gesagt. Kontrolliert werden soll das Messerverbot nach Faesers Vorstellungen von der Bundespolizei und den Länderpolizeien.

“Die Bundespolizei kann die stichpunktartigen Kontrollen an Bahnhöfen erhöhen”, sagte Faeser. “Genauso sollten die Länder mit ihren Polizeien handeln.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Rheinland-Pfalz unterstützt Vorstoß von Faeser zu Messerverbot

Zusammenfassung

  • Rheinland-Pfalz unterstützt Messerverbot in Zügen und Bussen
  • Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schlägt Verbot vor
  • Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) begrüßt Vorstoß
  • Verstöße könnten strafrechtlich geahndet und zu Geldstrafen führen
  • Bundespolizei und Länderpolizeien sollen Messerverbot kontrollieren

Fazit

Der Landesinnenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling, unterstützt den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser für ein generelles Messerverbot in Zügen und Bussen. Wenn das Waffenrecht geändert würde, könnten Verstöße strafrechtlich geahndet und mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Kontrolliert werden soll das Messerverbot von der Bundespolizei und den Länderpolizeien.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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