Berlin () – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht in der Debatte über die Kappung des Elterngeldes für Paare mit einem zu versteuernden Einkommen von über 150.000 Euro noch Spielraum für Änderungen. Der Vorschlag sei “fachlich” von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) eingebracht worden, sie selbst sei aber “nicht so richtig glücklich damit”, sagte der FDP-Politiker am Sonntag bei einer Bürgerfragestunde im Rahmen des “Tags der offenen Tür” der Bundesregierung.
Deshalb werde man sich das im Zuge des weiteren Haushaltsverfahrens noch mal ansehen müssen. 150.000 Euro klinge zwar sehr viel, aber wenn man zum Beispiel zwei junge Akademiker nehme, die in einer teuren Stadt wie zum Beispiel München leben, dann sei das “plötzlich gar nicht mehr so viel”. Da müsse man überlegen, “kann man da noch mal ran?”, so Lindner “Man könnte auch sagen, man hebt diese Deckelung noch einmal an auf 200.000 Euro”, fügte der Minister hinzu. “Aber dann muss man natürlich überlegen, wo kommt das Geld her in der Kompensation?” Sein Denkanstoß wäre deshalb, die Zeit der gleichzeitigen Inanspruchnahme des Elterngelds zu begrenzen.
“Eine Idee könnte sein: Wir gewähren Elterngeld bis 200.000 Euro, aber nur maximal vielleicht drei Monate dürfen beide Eltern gleichzeitig Elterngeld bekommen.” Das würde “mehr Menschen zum Elterngeld bringen”, zugleich aber den Bundeshaushalt “nicht zusätzlich belasten”.
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Bildhinweis: | Mutter mit Kleinkind und Kinderwagen (Archiv) |
Zusammenfassung
– Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht Spielraum für Änderungen bei der Kappung des Elterngeldes
– Debatte um Einkommensgrenze von 150.000 Euro für Elterngeldbezug
– Lindner erwägt Anhebung der Deckelung auf 200.000 Euro
– Vorschlag zur Begrenzung der gleichzeitigen Inanspruchnahme des Elterngelds für beide Eltern
Fazit
Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigt sich offen für Änderungen an der geplanten Kappung des Elterngelds für Einkommen über 150.000 Euro im Zuge des weiteren Haushaltsverfahrens. Eine mögliche Alternative wäre, die Deckelung auf 200.000 Euro anzuheben und gleichzeitig die Zeit der Inanspruchnahme des Elterngelds zu begrenzen, um den Bundeshaushalt nicht zusätzlich zu belasten.
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