Zahl der Firmenpleiten bleibt auf hohem Niveau

Halle (Saale) () – Nach dem Rekordwert im Dezember ist die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften im Januar 2024 auf einem unverändert hohen Niveau geblieben.


Insgesamt zählten die Forscher des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) 1.077 von Personen- und Kapitalgesellschaften. Das sind ungefähr so viele wie im Vormonat. Allerdings liegt der Wert fast 40 Prozent höher als im Januar 2023 und knapp 20 Prozent über dem Januar-Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019, also vor der -Pandemie.

Die Zahl der von Großinsolvenzen betroffenen Jobs liefert eine gute Annäherung an die Gesamtzahl der von Insolvenz betroffenen Arbeitsplätze: Die Analyse des IWH zeigt, dass in den größten zehn Prozent der , deren Insolvenz im Januar gemeldet wurde, circa 14.000 Arbeitsplätze betroffen waren. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten in den größten zehn Prozent der Unternehmen liegt damit etwa die Hälfte über dem Niveau des Vormonats und mehr als doppelt so hoch wie in einem durchschnittlichen Januar der Vorkrisenjahre 2016-2019.

Die hohen Werte im Januar gehen auf Pleiten größerer Mittelständler aus Industrie und Handel zurück. “Das Insolvenzgeschehen bleibt dynamisch und wird sich auch in den nächsten Monaten nur in Richtung weiter steigender entwickeln”, sagte Steffen Müller, Leiter der IWH-Abteilung Strukturwandel und Produktivität sowie der dort angesiedelten Insolvenzforschung.

Neben den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingen dürfte dabei auch eine Rolle spielen, dass die Corona-Hilfen häufiger an Unternehmen gezahlt wurden, die schon vor der Krise unproduktiv waren. Das hatte zu sehr niedrigen Insolvenzzahlen während der Pandemie beigetragen. Diese Hilfen müssen jedoch nun in einem anhaltend schwierigen Umfeld zurückgezahlt werden.

“Es verwundert nicht, dass das viele schwächere Unternehmen überfordert”, so Müller. “Die hohen Insolvenzzahlen sind zum Teil ein Nachholeffekt der Staatshilfen während der Corona-Pandemie.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Amtsgericht Tiergarten (Archiv)

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