SPD und Grüne wollen Verbrenner-Dienstwagen unattraktiver machen

Berlin () – SPD und Grüne wollen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor unattraktiver im Vergleich zu Elektrofahrzeugen machen. “Unser Ziel ist eine stärkere Spreizung bei den Sätzen für die pauschale Versteuerung”, sagte Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der “Welt am Sonntag”.


“Für Dienstwagen mit Verbrennungsmotor wollen wir aus der Ein-Prozent-Regel eine 1,2-Prozent-Regel machen. Das dient auch dem Subventionsabbau. Für E-Autos bleibt der Anrechnungssatz unverändert bei 0,25 und 0,5 Prozent.” Schrodi begründete den Vorschlag der stärkeren Spreizung unter anderem mit dem bislang fehlenden Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos. “Eine geänderte Dienstwagen-Besteuerung ist ein wichtiges Werkzeug, damit in drei bis fünf Jahren mehr Elektrofahrzeuge zu erschwinglichen Preisen auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen”, sagte Schrodi. Diese fehlten bislang, weshalb gerade mit kleinen und mittleren Einkommen an einem mit Verbrenner kaum herumkämen. Auch die streben eine Änderung der Dienstwagen-Besteuerung zugunsten von Elektrofahrzeugen an. “Wir Grüne wollen eine faire Besteuerung garantieren und können uns zum Beispiel vorstellen, die Dienstwagen nach der Höhe des CO2-Ausstoßes in unterschiedliche Klassen einzuteilen”, sagte der für das Thema zuständige Bundestagsabgeordnete Sascha Müller der “Welt am Sonntag”. Auf die Anzahl der möglichen Klassen und darin geltende Prozentsätze wollte Müller sich noch nicht festlegen. Das sei eine Frage von Verhandlungen, die er im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen im Herbst erwartet. Eine Abschaffung der pauschalen Besteuerung strebten die Grünen ausdrücklich nicht an, sagte Müller weiter. Es sei im Vergleich zum Fahrtenbuch das einfachere Verfahren.

“Aber de facto handelt es sich dabei dennoch um eine klimaschädliche Subvention, denn die Regel verleitet dazu, privat mehr und mit einem größeren Fahrzeug zu fahren”, sagte er. Bei der FDP lehnt man eine stärkere Bevorzugung von Dienstwagen mit Elektroantrieb dagegen ab. “Weder im Koalitionsvertrag noch in der Kabinettseinigung zum Bundeshaushalt ist eine einseitige Subvention zum E-Auto-Kauf vorgesehen”, sagte Markus Herbrand, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Die hohen Zulassungszahlen für Elektroautos und die langen Wartezeiten auf die bestellten Fahrzeuge erweckten nicht den Eindruck, als ob eine zusätzliche staatliche Stimulation sinnvoll wäre.

Er plädierte dafür, dass “wir uns bei der unbürokratischen Dienstwagen-Besteuerung mit Änderungen zurückhalten”. Für die private Nutzung des Dienstwagens müssen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil versteuern. Sie können dafür entweder ein Fahrtenbuch führen oder sich für einen pauschalen Steuerabzug entscheiden. Vom Kaufpreis des Fahrzeugs muss pro Monat ein Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Hochpreisige Elektroautos und Hybridfahrzeuge werden schon besonders gefördert, indem sie nur mit 0,5 Prozent ihres Bruttolistenpreises in die Berechnung einfließen, Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis unterhalb von 40.000 sogar nur mit 0,25 Prozent.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Dienstwagen (Archiv)

SPD und Grüne wollen Verbrenner-Dienstwagen unattraktiver machen

Zusammenfassung

  • SPD und Grüne wollen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor unattraktiver im Vergleich zu Elektrofahrzeugen machen.
  • SPD plant aus der Ein-Prozent-Regel für Verbrenner eine 1,2-Prozent-Regel zu machen.
  • Für E-Autos bleibt der Anrechnungssatz unverändert bei 0,25 und 0,5 Prozent.
  • Mit geänderter Dienstwagen-Besteuerung sollen mehr Elektrofahrzeuge zu erschwinglichen Preisen auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen.
  • Grüne können sich vorstellen, die Dienstwagen nach der Höhe des CO2-Ausstoßes in unterschiedliche Klassen einzuteilen.

Fazit

SPD und Grüne wollen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor im Vergleich zu Elektrofahrzeugen unattraktiver machen und fordern eine stärkere Spreizung bei der pauschalen Versteuerung. Demnach soll die Ein-Prozent-Regel eine 1,2-Prozent-Regel für Verbrenner werden, während der Anrechnungssatz für E-Autos unverändert bei 0,25 und 0,5 Prozent bleibt. Die Grünen schlagen vor, die Dienstwagen nach der Höhe des CO2-Ausstoßes in unterschiedliche Klassen einzuteilen. Die FDP lehnt eine stärkere Bevorzugung von Dienstwagen mit Elektroantrieb jedoch ab.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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