Regeln an der Grundstückgrenze, die beachtet werden sollten

Beim Einzug ins neue ist alles noch entspannt und freundlich. Dieses Verhältnis zu den Nachbarn kann sich aber sehr schnell ändern, wenn die Regeln an der Grundstücksgrenze nicht eingehalten werden. Damit es erst gar nicht so weit kommt, ist es besser, sich im Vorfeld über diese Regeln zu informieren. Was ist an der Grundstücksgrenze erlaubt und was verboten?

Lärm, Grillen und Gerüche

Grillen gehört zu den klassischen Auslösern bei einem Streit unter Nachbarn. Dies muss aber nicht sein, wenn die Nachbarn den Standort für den Grill richtig auswählen. Grundsätzlich kann das natürlich überall sein, aber nicht unbedingt direkt an der Hecke, am Zaun oder an der Begrenzungsmauer zum Nachbarn. Der schlechteste Platz für einen Grill ist überall dort, wo die Gerüche und der Qualm in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn ziehen können. Die Emissionen sowie den Geruch des Grillguts kann der Nachbar als störend und als unzumutbar empfinden, was wiederum einen Eingriff in die Eigentumsrechte des Nachbarn bedeutet. In diesem Fall sollten die Regeln an der Grundstücksgrenze unbedingt beachtet werden.

Was zählt zu den Verletzungen der Grenze?

Ein schickes Gartenhäuschen, ein Schuppen für die Gartengeräte – im Laufe der Zeit stellen Hausbesitzer immer mehr auf ihr Eigentum und denken dabei nicht an die Regeln an der Grundstücksgrenze. Problematisch wird das Ganze, wenn es zu sogenannten Überbauten kommt, die auf das des Nachbarn ragen. So etwas ist in der Regel nicht zulässig, selbst dann nicht, wenn es nur wenige Zentimeter sind. Sträucher und Bäume sollten ebenfalls nicht direkt an der Grenze gepflanzt werden. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass sie nicht in den des Nachbarn wachsen. Falls ein überhängender Ast Probleme verursacht, dann ist es aber ein Fehler, eigenmächtig zur Säge zu greifen. Ist der Baum durch die Baumschutzordnung geschützt, dann ist das Absägen sogar eine Ordnungswidrigkeit.

Regeln an der Grundstücksgrenze – Betreten verboten?

Zu den Regeln an der Grundstücksgrenze gehört auch, dass der Nachbarn ohne eine Einladung auf dem Grundstück nichts zu suchen hat. Manchmal lässt es sich aber nicht vermeiden, den Nachbarn zu besuchen, etwa beim Schnitt der Hecke oder bei Arbeiten an der Fassade. Ohne vorherige Ankündigung sollte ein Besuch aber nicht geschehen, am besten ist es, schon Wochen im Voraus Bescheid zu geben. In der Regel reicht aber ein Zuruf oder ein kurzes Gespräch über den Gartenzaun. Ist das Verhältnis der Nachbarn jedoch angespannt, dann ist ein schriftlicher Hinweis die bessere Wahl. Der Nachbar kann dem Vorhaben zustimmen, er muss es aber nicht. Lehnt der Nachbar ein Betreten seines Grundstücks ab, dann kann ein Schiedsmann der Gemeinde helfen und zwischen den Nachbarn vermitteln.

Fazit zu Regeln an der Grundstücksgrenze

Schon Wilhelm Busch wusste, dass der „Frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Grundsätzlich ist es natürlich entspannter, ein gutes Verhältnis zu seinen direkten Nachbarn zu haben. Trotzdem gibt es viele Punkte, die für Streitigkeiten sorgen können. Bauliche Veränderungen gehören dazu, ebenso wie das Dämmen des Hauses. Bei Neubauten müssen die Grenzen zum Nachbarn auf jeden Fall eingehalten werden. Bei bereits bestehenden Häusern ist das Dämmen aber keine Grenzüberschreitung, sagt zumindest der Bundesgerichtshof, und hat entschieden, dass Nachbarn diese Außendämmung dulden müssen.

Bild: @ depositphotos.com / alex.stemmer

Regeln an der Grundstückgrenze, die beachtet werden sollten

Ulrike Dietz