DGB pocht auf weitere Mindestlohnerhöhung in diesem Jahr

() – Der Gewerkschaftsbund (DGB) will sich mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 zum 1. Januar dieses Jahres nicht zufriedengeben. “Fakt ist, dass diese mickrige Erhöhung die Teuerung der Lebenshaltung nicht ansatzweise auffängt”, sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi der “Neuen Osnabrücker Zeitung”.


Die Bezieher von Mindestlohn seien damit von der allgemeinen, existenzsichernden Lohnentwicklung abgekoppelt; “viele werden gezwungen sein, durch soziale Transferleistungen aufzustocken, auf Kosten der Solidargemeinschaft”. Der DGB setzt nun auf die EU-Mindestlohnrichtlinie, die in diesem Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Nach ihr, so Fahimi, müsste “ein Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Einkommens betragen, also bei 14 Euro liegen”. Dabei gebe es zwei Wege, das Niveau anzupassen: “Entweder verständigt sich die Mindestlohnkommission auf eine höhere Anpassung des Mindestlohns. Oder aber der Gesetzgeber muss noch einmal tätig werden, wie er es bei der einmaligen Erhöhung auf 12 Euro getan hat. So wie es ist, kann es jedenfalls nicht bleiben.”

Verständnis für , die vor zu viel Belastung durch einen immer höheren Mindestlohn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten warnen, hat Fahimi nicht: “Die Mär von Arbeitsplatzverlusten und `Wir können uns nichts mehr leisten` hören wir seit Einführung des Mindestlohns. Sie hat sich aber in keinem einzigen Jahr bewahrheitet. Das nenne ich Jammern jenseits der Realität”, sagte die ehemalige SPD-Generalsekretärin, die seit Mai 2022 an der Spitze des DGB steht.

Gerade in Zeiten schwächerer Konjunktur müsse es darum gehen, die Kaufkraft der nicht noch durch Reallohn-Verluste zu schwächen. Weiter sagte die DGB-Vorsitzende der NOZ: “Die Kostenlast für Unternehmen ist nicht vor allem durch die Löhne getrieben, sondern durch die Energiekosten. Krisenkosten über die Löhne auf die Beschäftigten abzuwälzen, bedeutet eine weitere Umverteilung von unten nach oben, und das werden wir nicht akzeptieren.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv)

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