CSU nennt Wissings Vorgehen bei Pkw-Maut "Mumpitz"

() – Der Rechtsexperte und Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser, hält das Vorgehen von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hinsichtlich eines Schadenersatzes bei der Pkw-Maut für “Mumpitz”. “Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, ein Mitglied des Bundeskabinetts, auch kein ehemaliges in Haftung zu nehmen”, sagte der CSU-Politiker der “Rheinischen Post” (Dienstagsausgabe).


“Es ist völliger Mumpitz zu glauben, daraus irgendetwas konstruieren zu können.” Frieser ergänzte, es habe einen Kabinetts- und einen Bundestagsbeschluss gegeben. Der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) habe gar nicht anders handeln können. Wissing versuche daher jetzt davon abzulenken, “dass er einem Vergleich zugestimmt hat, für den er weder einen Auftrag noch eine Ermächtigung gehabt hat”.

Es habe überhaupt keine Grundlage dafür gegeben, der Zahlung von 243 Millionen zuzustimmen, so Frieser. Auch gebe es für das Gutachten keine Grundlage. “Alle rechtlichen Fragen sind bereits beantwortet. Herr Wissing versucht vor den Landtagswahlen, seinen Schreibtisch freizukriegen”, sagte Frieser.

Wissing hatte zuvor ein Schadenersatzgutachten wegen der geplatzten Mau angekündigt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Volker Wissing (Archiv)

CSU nennt Wissings Vorgehen bei Pkw-Maut "Mumpitz"

Zusammenfassung

– Rechtsexperte Michael Frieser hält Schadenersatzforderungen gegenüber ehemaligen Regierungsmitgliedern bei Pkw-Maut für “Mumpitz”.
– Frieser: Keine Rechtsgrundlage, Bundeskabinettsmitglieder in Haftung zu nehmen.
– Wissing stimmt Schadenersatzvergleich für 243 Millionen Euro zu, ohne Auftrag oder Ermächtigung.
– Schadenersatzgutachten wegen gescheiterter Pkw-Maut von Wissing angekündigt.

Fazit

Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser, kritisiert Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) für dessen Vorgehen in Bezug auf einen Schadenersatz bei der PKW-Maut. Frieser stellt klar, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, ein Mitglied des Bundeskabinetts oder ein ehemaliges Mitglied in Haftung zu nehmen. Wissing wird vorgeworfen, einem Vergleich von 243 Millionen Euro zugestimmt zu haben, obwohl er dafür weder einen Auftrag noch eine Ermächtigung hatte. Wissing hatte zuvor ein Schadenersatzgutachten wegen der geplatzten Maut angekündigt.

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