Angeklagt: Leibarzt von Michael Jackson steht vor Gericht.
Der Leibarzt von Michael Jackson, Dr. Conrad Murray, wurde wegen des Tods des “King of Pop” am 25. Juni 2009 der fahrlässigen Tötung angeklagt und musste sich gestern erstmals vor einem Gericht in Los Angeles verantworten. Dort plädierten die Rechtsanwälte von Michael Jacksons Leibarzt auf “nicht schuldig”, so dass Murray nach 25 Minuten und einer gezahlten Kaution in Höhe von 75.000 US-Dollar den Gerichtssaal wieder verlassen durfte.
Da das Gericht Fluchtabsichten von Murray jedoch nicht ausschließen konnte, musste der Angeklagte seinen Reisepass abgeben. Zudem darf der Arzt, dem vorgeworfen wird, Michael Jackson eine Überdosis des Narkosemittels Propofol gespritzt zu haben, Betäubungsmittel jeglicher Art weder bei sich führen noch anderen verschreiben oder verabreichen.
Wie das Gericht die Schuld von Murray am Tod von Michael Jackson beurteilt, wird sich jedoch noch zeigen müssen. Der nächste Gerichtstermin ist für den 5. April angesetzt. Als sicher gilt aber jetzt schon, dass Murrays Anwälte eine Mitschuld ihres Mandanten am Tod von Michael Jackson abstreiten werden. Sollte es dennoch zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung an Michael Jackson kommen, drohen Murray laut kalifornischem Gesetz bis zu vier Jahre Haft. Für die Familie von Michael Jackson ein viel zu sachtes Urteil.
Der Anwalt der Jackson-Familie sagte gegenüber der “Los Angeles Times”, dass eine Gefährdung menschlichen Lebens stattgefunden hätte. Aus diesem Grund hätte die Familie von Michael Jackson eine schwerwiegendere Anklage als “fahrlässige Tötung” erwartet. Für sie sei die Anklage daher ein Schlag ins Gesicht.
Anzeige:
Wer den “King of Pop” in guter Erinnerung behalten möchte, kann sich bei Amazon das Michael Jackson – In Memoriam Poster bestellen.